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Alles, was Sie unternehmen, oder was Sie versäumt haben, zu unternehmen, stellt eine potentielle Gefahrenquelle für Drittpersonen und Ihr Eigentum dar.
Ihre zivilrechtliche Haftung können Sie in Ihrer Eigenschaft als juristische Person wie folgt versichern:
- Tod, Körperverletzung und Gesundheitsschädigung;
- Zerstörung oder Beschädigung fremden Eigentums.
Dank dieser Police wird an Ihrer statt der Schaden denjenigen ausbezahlt, die Sie aufgrund entsprechender Gesetzesregelungen für den erlittenen Schaden haftbar machen.
Wenn durch Ihren Gebrauchsgegenstand, Ihre Maschine oder Ihren Arbeitnehmer Drittpersonen verletzt und deren Eigentum beschädigt oder zerstört wurde, können Sie subjektiv haftbar gemacht werden - unter der Voraussetzung, dass Sie die Schuld dafür tragen.
Falls einer Ihrer Gebrauchsgegenstände gefährliche Eigenschaften besitzt - was ja nahezu immer der Fall ist - tragen Sie die Haftung auch ohne eigenes Verschulden (objektive Haftung).
Sie können sogar objektiv haftbar sein, ohne dass Sie Kenntnis davon haben. Unkenntnis befreit Sie nicht von der Haftung!
Die Grundsätze Ihrer Haftung beruhen auf folgenden Dingen:
- dem Gesetz über die Regelung der Schuldverhältnisse;
- dem kompletten rechtlichen Rahmen, in dem Sie Ihrer Geschäftstätigkeit nachgehen.
Die Gerichtspraxis steht in der Regel auf der Seite der Schwächeren, so dass das Gericht keine Zweifel bezüglich Ihrer Haftung haben wird, wenn es sich um Körperverletzungen handelt, die Drittpersonen, z.B. einfachen Bürgern zugefügt wurden.
Auch wenn Sie nichts angestellt haben, können Sie wegen der Unterlassung Ihres Tuns haftbar gemacht werden, weil Sie auf diese Weise eine Gefahrenquelle geschaffen haben, die Drittpersonen Schaden zufügen kann.
Im In- und Ausland sind Sie gegen folgende Schäden versichert:
- Nutzung, Besitz, Anmietung oder Inanspruchnahme von Immobilien;
- Haltung und Benutzung von Maschinen und Geräten;
- Besitz von Warenbeständen;
- Tierhaltung u.ä.
Unter der Haftpflicht für rein finanzielle Schäden versteht man, dass Sie durch Ihr Tun oder Ihre Unterlassung Drittpersonen materielle Verluste zugefügt haben, ohne dabei deren Eigentum oder Gesundheit gefährdet zu haben.
Wenn Sie zum Beispiel bei der Durchführung von Arbeiten auf Ihrem Grundstück die Hauptstromversorgungsleitung durchtrennt und dadurch Ihren Nachbarn die Stromversorgung unterbrochen haben, haben Sie ihnen dadurch Schaden zugefügt, dass Sie es ihnen eventuell unmöglich gemacht haben, den Produktionsprozess ungestört fortzusetzen, was wiederum diese selbst oder deren Rechtsvertreter mittels wirtschaftlicher Größen quantifizieren und von Ihnen in bestimmter Höhe als Wiedergutmachung verlangen können.
In einem Rechtsstaat werden im Rahmen der Gerichtspraxis alle Schadenersatzansprüche, und somit auch solche effizient abgewickelt.
Durch die Versicherung ist auch die Haftung für Verletzungen von Drittpersonen abgedeckt, die aufgrund der von Ihnen verschuldeten Verunreinigung des Grundwassers und Erdbodens entstanden sind.
Automatisch gedeckt wird auch die Haftung für neu hinzugekommene Gefahrenquellen, bzw. für Gegenstände und Aktivitäten, die nach dem Abschluss der Versicherung angeschafft, bzw. begonnen wurden.
Der grundlegende Versicherungsvertrag ist in den Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung enthalten und wir würden uns freuen, Sie mit all seinen Details vertraut machen zu können.
Die Prämie hängt von der Art des von Ihnen ausgeübten Gewerbes und der Gefahrenquelle ab - sie wird nach der Gesamtzahl der Beschäftigten, den ausbezahlten Nettogehältern, dem gesamten Jahresumsatz u.ä. berechnet. Die Versicherungssumme für Ihre Haftpflichtversicherung bestimmen Sie selbst und sie dient als Deckungslimit für einen Schadensfall.
Für die Prämie, die zum Beispiel aufgrund Ihres gesamten Jahresumsatzes berechnet wurde, erhalten Sie eine Deckung bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme für einen Schadensfall.
Bei der Wahl der Versicherungssumme sollte man die Tatsache berücksichtigen, dass sich für die Auszahlung der Schadensdifferenz zwischen der Versicherungssumme und dem tatsächlich erlittenen Schaden der Geschädigte direkt an Sie wenden kann.
Im Rahmen der Schadensdeckung bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme werden sowohl materielle, als auch immaterielle Schäden gedeckt, die Drittpersonen zugefügt wurden.
Die Gerichtskosten fallen zu Lasten des Versicherungsgebers, und zwar auch dann, wenn sie die Versicherungssumme übersteigen und der Entschädigungsantrag als unbegründet abgewiesen wurde.
Die Verpflichtungen von "DDOR Novi Sad" spiegeln sich auch in Folgendem nieder:
- dem Führen von Gerichtsprozessen in Ihrem Namen;
- der Verteidigung gegen unbegründete oder überhöhte Entschädigungsanträge, die gegen Sie gestellt wurden, und zwar sowohl im Rahmen von Gerichtsverfahren als auch in allen anderen Fällen.
Das Managen der Risiken Ihrer potentiellen Haftpflicht erfordert manchmal eine große juristische Kompetenz.
Neben der Rechtsschutzgewährung bei den gegen Sie gestellten Entschädigungsanträgen werden wir Ihnen auch präventiv helfen, indem wir durch Vorschläge für das Durchführen von adäquaten geschäftlichen und technischen Schutzmaßnahmen das Risiko minimieren werden.
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