Haftpflichtversicherung
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Kfz-Haftpflichtversicherung


Was ist eigentlich unter der Kfz-Haftpflichtversicherung zu verstehen?

Durch die Kfz-Haftpflichtversicherung wird die zivilrechtliche Haftpflicht für Schäden gedeckt, die durch die Nutzung von Kraftfahrzeugen Drittpersonen verursacht werden, was praktisch bedeutet, dass für Schäden, die der Fahrzeugführer mit einem haftpflichtversicherten Fahrzeug Drittpersonen zufügt, nicht er selbst, sondern das Versicherungsunternehmen aufkommen wird, welches die Versicherungspolice ausgestellt hat.

Ist durch meine Police der Haftpflichtversicherung auch der an meinem Wagen entstandene Schaden gedeckt?

Nein. Durch Ihre Police der Haftpflichtversicherung sind Schäden gedeckt, die Sie während der Nutzung Ihres Fahrzeugs Drittpersonen zugefügt haben.

Wer kommt für den Schaden auf, den ich mit einem Kraftfahrzeug verursacht habe, dessen Eigentümer ich nicht bin?

Die Wirkung der Haftpflichtversicherung ist an das Fahrzeug selbst und nicht an den jeweiligen Fahrzeugführer gebunden. Für den Schaden wird demzufolge jenes Versicherungsunternehmen aufkommen, das die Haftpflichtversicherungspolice für das Fahrzeug ausgestellt hat, welches den Schaden verursacht hat und die im Augenblick der Begehung des Schadens gültig war, und zwar ungeachtet dessen, wer das Fahrzeug gefahren hat.

Bis zu welcher Höhe wird die Versicherungsgesellschaft für den von mir mit meinem Kraftfahrzeug verursachten Schaden aufkommen, das haftpflichtversichert ist?

Die gesetzliche Mindestsumme für die Kfz-Haftpflichtversicherung beträgt für Omnibusse und Lastkraftwagen 200.000 USD sowie 100.000 USD für andere Kraftfahrzeuge. Die Versicherungsunternehmen berechnen die Haftpflichtversicherungsprämie gemäß dem Tarifsystem, das den angegebenen Deckungssummen angepasst ist. Das Versicherungsunternehmen, welches Ihnen die Haftpflichtversicherungspolice für Ihren Pkw ausgestellt hat, ist verpflichtet, den von Ihnen mit Ihrem Fahrzeug während der Versicherungsdauer verursachten Schaden bis maximal 100.000 USD pro Schadensfall zu begleichen. Bei Schäden, die diese Summe übersteigen, werden Sie die Differenz zwischen 100.000 USD und dem wirklich entstandenen Schaden selbst zu tragen haben.

Kann ich und wie kann ich Schäden geltend machen, die im Ausland zugelassene Fahrzeuge verursacht haben?

Ja, und zwar indem Sie bei einem einheimischen Versicherungsunternehmen einen entsprechenden Antrag einreichen. Wir raten Ihnen, unmittelbar nach dem Verkehrsunfall eine Fotokopie der Grünen Versicherungskarte des Verursachers des Schadens zu besorgen und von der Verkehrspolizei ein Unfallprotokoll anfertigen zu lassen. Falls Sie nicht die Möglichkeit haben, eine Fotokopie der Grünen Versicherungskarte anfertigen zu lassen, ist es notwendig, alle auf ihr enthaltenen Angaben zu notieren. Insbesondere bezieht sich dies auf Folgendes: die Nummer der Grünen Versicherungskarte, den Namen der Versicherungsgesellschaft, die die Karte ausgestellt hat, die Geltungsdauer, den Vor- und Zunamen des Inhabers der Grünen Versicherungskarte sowie die Angaben für das Kraftfahrzeug, für das die Versicherungskarte ausgestellt wurde.

Kann ich und wie kann ich Schäden geltend machen, die von einem nicht zugelassenen (nicht versicherten) Fahrzeug verursacht worden sind?

Ja, auch so etwas ist möglich, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass das Fahrzeug, welches den Schaden verursacht hat, den Bestimmungen des Gesetzes über die Haftpflichtversicherung von Eigentum und Personen unterliegt. Hierbei handelt es sich vor allem um folgende Fahrzeuge: Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Omnibusse.

Solche Schäden werden aus Mitteln des Garantiefonds des Verbands der Versicherungsunternehmen der Staatengemeinschaft Serbien und Montenegro ausbezahlt, wobei der Antrag auf Schadenersatz an eines der Versicherungsunternehmen zu richten ist, das Mitglied in diesem Verband ist.

Kann ich und wie kann ich Schäden geltend machen, die von einem unbekannten Fahrzeug verursacht worden sind?

Ja, aber nur den immateriellen Schaden (Tod, Körperverletzungen, Gesundheitsschädigungen usw.). Solche Schäden werden aus Mitteln des Garantiefonds des Verbands der Versicherungsunternehmen der Staatengemeinschaft Serbien und Montenegro ausbezahlt, wobei der Antrag auf Schadenersatz an eines der Versicherungsunternehmen zu richten ist, das Mitglied in diesem Verband ist.

Setze ich mich überhaupt irgendwelchen Risiken aus, wenn ich für mein Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung bei einem unzuverlässigen Versicherungsunternehmen abschließe, welches vielleicht "bessere" Konditionen für die Zahlung der Prämie anbietet?

Ja, Sie setzen sich bestimmten Risiken aus. Sollte das Versicherungsunternehmen, bei dem Sie die Haftpflichtversicherungspolice gekauft haben, zu existieren aufhören (was heute nicht selten der Fall ist), sind Sie aufgrund der aktuellen gesetzlichen Regelung dazu verpflichtet, innerhalb von 8 Tagen nach der öffentlichen Bekanntmachung, dass das besagte Versicherungsunternehmen seine Tätigkeit eingestellt hat, eine neue Haftpflichtversicherungspolice bei einem anderen Versicherungsunternehmen zu erstehen. In einem solchen Fall müssen Sie also mit zusätzlichen Kosten für den Kauf einer neuen Police rechnen. Die Gefahr ist noch weitaus größer, wenn Sie keine neue Versicherungspolice erstehen. In diesem Fall werden Sie in den gesetzlichen Status eines nicht versicherten Fahrzeugs überführt, wobei für den mit Ihrem Fahrzeug verursachten Schaden einstweilig der Garantiefonds des Verbands der Versicherungsunternehmen der Staatengemeinschaft Serbien und Montenegro aufkommen wird. Nach Abschluss des Regressverfahrens werden jedoch letztendlich Sie verpflichtet sein, den gesamten Schaden zuzüglich der angefallenen Zinsen und Zusatzkosten zu begleichen.

Zudem kann es vorkommen, dass Anwälte des Geschädigten auch in Fällen, in denen das Versicherungsunternehmen immer noch existiert, jedoch unzuverlässig ist, ein Gerichtsverfahren direkt gegen Sie anstrengen, wodurch Sie zusätzliche Gerichts- und Anwaltskosten zu tragen haben.

Warum sollte ich meine Kfz-Haftpflichtversicherung gerade bei "DDOR Novi Sad" abschließen?

Die Antworten auf die obigen Fragen nehmen die Antwort auf diese Frage vor. "DDOR Novi Sad" ist vor allem ein starkes und zuverlässiges Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen mit ausgezeichneten Referenzen sowohl im In-, als auch im Ausland. Neben der absoluten Sicherheit, die Sie durch den Kauf unserer Versicherungspolicen erhalten, ist "DDOR Novi Sad" bereit, seinen Versicherungsnehmern im Rahmen aller Versicherungs- und Rückversicherungssparten jedwede Unterstützung zukommen zu lassen. Dank der von "DDOR Novi Sad" ausgestellten Haftpflichtversicherungspolice genießen Sie einen kompletten Schutz und werden nicht den oben angeführten Unannehmlichkeiten ausgesetzt. Zudem ist "DDOR Novi Sad" eines der wenigen einheimischen Versicherungsunternehmen, das Ihnen bei Schadensfällen mit ausländischer Beteiligung wirklich behilflich sein kann.

Warum brauche ich die Grüne Versicherungskarte und warum sollte ich Sie gerade bei "DDOR Novi Sad" kaufen?

Bevor Sie mit Ihrem Kraftfahrzeug das Territorium der Staatengemeinschaft von Serbien und Montenegro verlassen, müssen Sie eine Grüne Versicherungskarte besorgen, die im Grunde eine Haftpflichtversicherungspolice in den Mitgliedsstaaten des so genanten Grüne-Karte-Systems (alle europäischen Staaten) darstellt. Bei der Beschaffung der Grünen Versicherungskarte sollten Sie sich bei Ihrem Versicherungsunternehmen unbedingt danach erkundigen, ob die Grüne Versicherungskarte in dem Staat, bzw. den Staaten gilt, die Sie zu besuchen beabsichtigen. Der Besitz der Grünen Versicherungskarten ist die Voraussetzung dafür, dass Fahrzeuge mit unserem Kennzeichen die Grenze zu dem Staat (den Staaten) passieren dürfen, den (die) Sie besuchen wollen. Falls Sie nicht im Besitz der Grünen Versicherungskarte sind, werden Sie eine "Grenzversicherung" abschließen müssen, die grundsätzlich weitaus teuerer ist. Das Wichtigste ist, dass für den Schaden, den unser Staatsbürger eventuell mit seinem Fahrzeug und durch sein Verschulden in dem besuchten Land verursacht, nicht er selbst, sondern mittelbar das einheimische Versicherungsunternehmen aufkommen wird, welches die Grüne Versicherungskarte ausgestellt hat. Dies ist gleichzeitig der wichtigste Grund, warum man die Grüne Karte immer bei einem zuverlässigen und international anerkannten einheimischen Versicherungsunternehmen besorgen sollte.

Wenn unser Staatsbürger jedoch in dem besuchten Land durch das Verschulden eines Staatsbürgers dieses Landes zu Schaden kommt, spielt die Grüne Versicherungskarte formal überhaupt keine Rolle. In diesen Fällen raten wir dazu, die Polizei herbeizurufen und ein Unfallprotokoll aufnehmen zu lassen. Danach sollte man sofort einen Schadenersatzantrag bei dem Versicherungsunternehmen des Schadenverursachers stellen, das auch zur Abwicklung des Schadenfalls verpflichtet ist. In solchen Situationen kann unser geschädigter Staatsbürger damit rechnen, dass ihm sein einheimisches Versicherungsunternehmen, welches ihm die Grüne Karte ausgestellt hat, bei der Abwicklung des Schadenfalls und der Auszahlung der Entschädigung behilflich sein wird. "DDOR Novi Sad" kann Ihnen auch in solchen Fällen von großer Hilfe sein.

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